Altersvorsorge
Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 endete nicht nur das alte 3-Säulen-Modell, sondern auch die Steuerfreiheit für die private Altersvorsorge, die sich im neuen Modell in der Schicht 3 befindet. Im Gegensatz zu den ersten beiden Schichten, die in der Sparphase staatlich gefördert werden, bleibt allerdings eine Steuerbegünstigung in der Rentenzahlung.
Private Altersvorsorge
In der Aufbauphase verläuft die private Altersvorsorge ohne staatliche Unterstützung. Die Beiträge werden sozusagen aus dem Netto- bzw. dem bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Zum Vorteil der Sparers werden spätere Einkommen aus der privaten Altersvorsorge deutlich geringer besteuert, in bestimmten Fällen können sie sogar gänzlich steuerfrei sein.
In Frage kommen hierfür überwiegend private Lebens- und Rentenversicherungen, kapital- oder fondsgebunden.
Zusatzversorgung
Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Zu der zweiten Schicht, der sogenannten Zusatzversorgung, zählen vor allem die Betriebliche Altersvorsorge sowie die Riesterrente. Für beide Fälle gilt die nachgelagerte Besteuerung, was bedeutet, dass der Staat zunächst die Besparung der Altersvorsorge fördert. Dazu gehört bei beiden Formen die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit und bei der Riesterrente die Zahlung staatlicher Zulagen bzw. bei der betrieblichen Altersvorsorge die Sozialversicherungsfreiheit für die Beiträge. Im Gegenzug sind die Rentenbezüge aus Produkten der zweiten Schicht später voll steuer- und krankenversicherungspflichtiges Einkommen.
Basisversorgung
Der Grundbaustein in der Altersvorsorge. Für die Angestellten gehört hierzu die gesetzliche Rentenversicherung, für Selbständige und Freiberufler evtl. verpflichtende Versorgungswerke und als einzig freiwillige Altersvorsorge in der ersten Schicht die Basisrente. Letztere kann sowohl von Selbständigen als auch von Angestellten genutzt werden.
Welche Form der Altersvorsorge bzw. welcher Mix für Sie optimal ist, lassen Sie sich am besten in einem persönlichen Gespräch erklären.