Schutz für Haftungsrisiken
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". So sieht es der $823 des Bürgerlichen Gesetzbuches im ersten Absatz vor.
Im Fall des Vorsatzes müssen Sie sicherlich mit den Konsequenzen leben, aber in den allermeisten Fällen entstehen Schäden ja eher fahrlässig, also durch Unfälle, Missgeschicke, Unaufmerksamkeit etc. Damit das für Sie nicht zum finanziellen Ruin führt und die Geschädigten auch bei hohen Summen Ersatz bekommen gibt es Haftpflichtversicherungen, die den Schaden in solchen Fällen begleichen. Zu den bekanntesten und am meisten verbreiteten gehören die Privathaftpflichtversicherung und die KFZ-Haftpflichtversicherung, ohne die kein motorisiertes Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Darüber hinaus gibt es aber noch viele spezialisierte Haftpflichtversicherungen, z.B. für Hunde- und Pferdehalter, aber auch für Hausbesitzer und natürlich für viele Berufe - die finden Sie im Bereich für Firmankunden.
Darüber, welche Haftpflichtrisiken Sie absichern sollten, und wie Ihre eigene Haftpflichtversicherung Sie vor Schäden durch andere schützen kann, die selbst nicht versichert sind, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.