Haftungsrisiken
Auch für Firmen und Unternehmer gilt natürlich der $823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (erster Absatz): "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". Diese Haftung betrifft natürlich alle Unternehmensformen, wird aber besonders für Selbständige schnell zu einem existenziellen Problem, da sie mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Aber auch ein angestellter Geschäftsführer kann von den Inhabern der mandatierten GmbH für die Folgen falscher Entscheidungen haftbar gemacht werden - ebenfalls mit den gesamten Privatvermögen.
Die Geschädigten aber auch die Arten der Schäden sind vielfältig und können von handfesten Verletzungen durch den nicht gestreuten Weg im Winter über Folgen von fehlerhaften Produkten oder falschen Beratungen reichen. Oft unterschätzt, aber auch versicherbar, sind die Folgen von Hackerangriffen, wenn z.B. Kundendaten erbeutet werden und in falsche Hände geraten. Welche Risiken Sie für Ihr Unternehmen oder für Ihre Selbständigkeit absichern sollten erörtern wir gerne einer individuellen Beratung.